Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
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Steuerhinterziehung – warum eine Selbstanzeige Ihr Ausweg sein kann
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen. Gleichzeitig hat der Fahndungsdruck der Finanzbehörden in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Die gute Nachricht: Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige bietet das deutsche Steuerrecht einen gesetzlich geregelten Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Doch dieser Weg ist an strenge Voraussetzungen geknüpft – und Fehler können fatale Folgen haben.
Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) ist die einzige Möglichkeit, nach einer vollendeten Steuerhinterziehung nachträglich Straffreiheit zu erlangen. Sie müssen gegenüber dem Finanzamt vollständig reinen Tisch machen – zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart.
Es gilt das Prinzip „Alles oder Nichts": Eine Teilselbstanzeige ist unwirksam und führt dazu, dass Sie sich selbst der Strafverfolgung ausliefern, anstatt Straffreiheit zu erlangen. Deshalb ist professionelle Begleitung bei der Erstellung einer Selbstanzeige unverzichtbar.
Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Vollständigkeit
Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen vollständig und richtig korrigiert werden – mindestens für die letzten zehn Kalenderjahre. Fehlt auch nur ein Detail, ist die gesamte Selbstanzeige unwirksam.
Rechtzeitigkeit
Die Selbstanzeige muss abgegeben werden, bevor die Tat entdeckt wird. Sobald eine Prüfungsanordnung zugestellt wurde, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder ein Steuerfahnder vor der Tür steht, ist es zu spät.
Nachzahlung
Die hinterzogenen Steuern müssen inklusive Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) fristgerecht nachgezahlt werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € kommt ein zusätzlicher Strafzuschlag hinzu.
Risiken einer fehlerhaften Selbstanzeige
Eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeige ist nicht nur unwirksam – sie liefert den Strafverfolgungsbehörden gleichzeitig sämtliche Beweise auf dem Silbertablett. Statt der erhofften Straffreiheit drohen dann Strafverfahren, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Nachträgliche Korrekturen einer einmal eingereichten Selbstanzeige sind nicht möglich. Umso wichtiger ist es, von Anfang an alles richtig zu machen. Ein prominentes Beispiel für die Folgen einer unvollständigen Selbstanzeige ist der Fall Uli Hoeneß, der trotz Selbstanzeige zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Warum Sie einen Steuerberater für die Selbstanzeige brauchen
Dieses Thema erfordert höchste Sorgfalt und Diskretion. Ich berate Sie umfassend und vertraulich zu allen Fragen rund um strafbefreiende Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Gemeinsam prüfen wir Ihre individuelle Situation, ermitteln die relevanten Zeiträume und Steuerarten und erstellen eine lückenlose Selbstanzeige.
Als Ihr Steuerberater in Groß-Umstadt stehe ich Ihnen persönlich zur Seite – von der ersten vertraulichen Einschätzung bis zur vollständigen Abwicklung mit dem Finanzamt. Absolute Diskretion ist dabei für mich selbstverständlich.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist
Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf Straffreiheit. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Erstgespräch.
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